TIR, kurz für Transports Internationaux Routiers, zu Deutsch in etwa „Internationaler Straßengütertransport“ ist ein Zollverfahren für den internationalen Transport von Gütern auf der Straße. Beim TIR Transport werden Güter in verplombten Frachträumen transportiert, begleitet von einem so genannten TIR Carnets und gekennzeichnet durch ein TIR Schild. Solche Güter müssen bei der temporären Einfuhr oder dem Transit nicht zollrechtlich behandelt werden. Für die Verzollung der transportierten Güter sind somit ausschließlich das Ursprungsland und das Zielland zuständig, aufwendige Kontrollen und hohe Kosten auf dem Weg entfallen damit gänzlich.

Das TIR Verfahren wurde von der Union Internationale des Transports Routiers, zu Deutsch „Internationalen Straßentransportunion“ gennant, entwickelt und im Jahre 1949 mit einem ersten TIR Abkommen eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Europäischen Länder an dem Abkommen beteiligt. Das Abkommen wurde seither einige Male überarbeitet und weltweit sind immer mehr Länder dem Abkommen beigetreten. Heute sind 68 Länder dem TIR Abkommen beigetreten, allerdings wird das Abkommen zurzeit nur in 58 Ländern auch tatsächlich angewandt.

Wichtigstes Dokument bei einem TIR Transport ist das sogenannte TIR Carnets, zu Deutsch TIR Heft. In diesem sind die genauen Angaben der Fracht, ihren Ursprung und ihre Bestimmung angegeben. Beim Grenzübertritt in ein Transitland wird lediglich eine Überprüfung des TIR Carnets vorgenommen, eine Überprüfung der Fracht, die im verplombten Frachtraum transportiert wird, entfällt.

Neben dem TIR existiert auch das A.T.A. Übereinkommen. Dieses funktioniert auf ähnliche Weise, ist jedoch auf die temporäre Aus- oder Einfuhr von Gütern abgestimmt. Somit kommt es immer dann zum Tragen, wenn Fracht zu einem Ziel im selben Land aber über ein Zweitlandland transportiert wird.